CARJACK’S CAR* GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Autos, die für die Miete ausgewählt sind: Fahrzeuge werden aus der Gruppe nichtspezifisches Modell vorbestellt. Man kann Fahrzeuge buchen nur wenn sie verfügbar sind. Unsere Gesellschaft lässt für sich das Recht Ihr Fahrzeug ohne vorherige Benachrichtigung zu modifizieren, wenn das Kraftfahrzeugmodell oder Gruppe von den Kraftfahrzeugmodellen wegen ungeahnte Gründe nicht verfügbar sind. Der Preis der Miete wird dasselbe bleiben. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anforderungen, die weniger als für 4 fortlaufende Tage sind, können abgelehnt werden.
2. Wagengehalt: Die Anzahl von Leuten und von Gepäckstücken sind nur als Hinweis angegeben.
Die meisten von unseren Fahrzeugen können von 5 bis 7 Leuten mit Komfort fassen, aber diese Zahl kann auch anders sein, wenn Sie Kindersitz brauchen. Gepäckkapazität hängt von der Größe, Forme, Material und Anzahl der Leuten, die das Fahrzeug besetzten. Falls Sie zweifeln, können wir Ihnen ein Auto empfehlen, das, aus unserer Sicht, Ihnen am besten passt.
Überlegen Sie ob Sie vielleicht ein größeres Auto mieten, weil es bequemer und sicherer für Fahrgäste und auch besser für Beförderung Ihres persönlichen Gepäckes ist. Allerdings können wir Ihre persönlichen Vorlieben berücksichtigen. Um sicher zu sein, dass sie getroffen werden, empfehlen wir Ihnen eine Frühbuchung zu machen.
3. Beförderungsbedingungen für Übergepäck: Wir bieten diesen erweiterten Kundendienst aus Bequemlichkeitsgründen an, um Ihnen zu helfen das Übergepäck mit Wertangabe zu transportieren. Wir können Ihnen anbieten Ihr Übergepäck nach gewählte Reiseziel ohne Eile und Stress zu transportieren. Reisen Sie mit den Golfschlägern, Kinderwagen, Rollstühlen, Motorrollern oder einfach mit dem Übergepäck, das ist kein Problem für uns und immer verfügbar für Sie.
4. Besetztes Gebiet (Türkische Republik Nordzypern): Es ist nicht erlaubt, das Sie mit dem Mietfahrzeug nach besetztes nördliches Teil des Zyperns fahren. Unsere Versicherungsgesellschaft stellt keinen Versicherungsschutz für das vermietete Fahrzeug und Drittansprüche auf dem besetzten nördlichen Territorium des Zyperns zur Verfügung.
5. Kraftstoffpolitik: Alle Mietfahrzeuge unserer Gesellschaft werden mit ungefähr halbvollen Tank geliefert. Wir akzeptieren, dass unsere Kunden das Fahrzeug mit demselben Brennstoff zurückgeben. Wenn nicht, dann werden Kunden entsprechend der fehlende Kraftstoffbetrag beladen.
6. Zusatzausrüstung: Auf Anfrage können wir Kindersitze mit unseren Fahrzeugen liefern. Bitte beachten Sie, dass Kindersitze in Zypern obligatorisch sind. Es gibt drei Typen von Kindersitzen zur Verfügung: Kindersitze für Babys, Kindersitze für Kinder im Alter von 2 bis 5 Jahren, Kindersitze für Kinder im Alter ab 5 Jahren. Wir stellen Standardtypen von den Kindersitzen zur Verfügung. Ein Sitz kostet €3 Euro pro Tag und maximaler Kindersitzmietpreis wird €90 Euro sein. Wenn der Kindersitz benötigt wird, muss es zur Zeit der Anmeldung daran gebeten werden. Seien Sie bewusst, dass nach Versicherungsregeln Sie selbst den Kindersitz im Auto befestigen müssen.
Wir können auch Satellitennavigationssystem mit unseren Autos auf Anfrage liefern. Jedes Navigationssystem kostet €3 Euro pro Tag, und maximale Pachtzahlung macht €150 Euro aus. Die Installationskosten von der Nachausrüstung sind in die Mietkosten nicht involviert und müssen extra bezahlt werden.
7. Zahlung: Alle Mietzahlungen sind am Tag der Buchung oder der Lieferung in Euro in bar oder mit Karte zu bezahlen. Wir akzeptieren alle Kreditkarten und Debitkarten von den Top-Banken der Welt. Das sind Master/Eurocard und Visum.
Der Mietvertrag, in dem alle Mietzahlungen ausführlich beschrieben sind, wird bei der Lieferung des Autos übergeben.
8. Die Verantwortlichkeit des Fahrers/Pächters. Der Fahrer/Pächter ist verantwortlich:
- für die Untersuchung des Fahrzeuges bevor die Mietfrist beginnt (Fahrer/Pächter muss die Karosserie prüfen, ob es Schaden hat)
- für die Einhaltung aller Verkehrsvorschriften und Land-Gesetzen
- für Zahlung aller Verkehrsdelikte oder Wiederherstellungskosten, die entstehen können, zu der Zeit wo das Auto vermietet wird.
-für die Bewachung des Fahrzeugs bis zu Ende der Mietperiode, wie es im Mietvertrag geregelt ist.
- für die Sauberhaltung des Autos (Tiefereinigung kostet €300 Euro)
- für möglichst schnellen Kontakt mit der Polizei oder Versicherungsgesellschaft und mit uns im Fall eines Unfalls
- für die Ersetzung des platten Reifens. Alle unsere Mietfahrzeuge werden mit Ersatzreifen und notwendigen Werkzeugen ausgestattet (Wagenheber und Schraubenschlüssel)
- für die Einsicht in den Vertrag. Der Fahrer/Pächter muss vor der Lieferung des Autos gründlich den Mietvertrag lesen. Der Kunde schließt den Vertrag freiwillig mit vollen Kenntnissen seiner Effekten, und mit der Unterschrift stimmt er mit dem Anklagesatz und übernimmt die ganze Verantwortung für das Mietfahrzeug und seine Ausrüstung für die ganze Mietperiode, wie im Mietvertrag geregelt ist.
9. Betriebsbedingungen: Alle Autofahrer, die im Mietvertrag stehen (Hauptfahrer oder Zusatzfahrer), unabhängig vom Alter sind verpflichtet, einen gültigen Führerschein seit mindestens 3 Jahren zu haben. Der maximale Alter des Fahrers ist 70 Jahre, aber Autofahrer, die noch älter sind, können berechtigt sein, ein Auto abhängig von ihrem Gesundheitszustand zu mieten.
Autofahrer im Alter zwischen 20 und 24 Jahren müssen eine zusätzliche Versicherungsprämie von €5 Euro pro Tag bezahlen.
Fahrer zwischen 71 und 99 Jahren müssen eine zusätzliche Versicherungsprämie von €5 Euro pro Tag bezahlen.
Zusätzliche Fahrer können das Recht erhalten das Fahrzeug zu lenken, unter der Bedingung, dass sie €3 Euro pro Tag bezahlen.
10. Lieferung des Mietfahrzeugs: Unsere Gesellschaft stellt Fahrzeuge ohne Schäden zur Verfügung. Aber falls unvorhergesehene Umstände vorkommen und ein Fahrzeug mit Schaden vermietet wird, werden diese im Mietvertrag stehen. Diese Schäden werden auf dem Diagramm des Fahrzeugzustands fixiert bevor die Mietperiode beginnt.
Falls nach der Lieferung des Fahrzeugs der Fahrer|Pächter Schaden am Mietfahrzeug bemerkt, der auf dem Diagramm nicht steht, muss er diesen Schaden unserem Personal sofort melden, um das zu bestätigen und zu registrieren, bevor die Mietperiode beginnt.
Unsere Gesellschaft wird Fahrzeuge mit den Schäden, die während des Fahrzeugbetriebes irgendwie Gefährdung herbeiführen könnten oder die mit seinem Zweck unvereinbar sind, nicht vermieten.
11. Mietwagen Rückführung: das Fahrzeug muss in demselben Zustand zurückgegeben werden, wie es am Startdatum des Mietvertrages geliefert wurde. Wir verlangen, dass der Pächter das Fahrzeug im sauberen Zustand (normale Betriebsabnutzung) zurückgibt. Wenn das Fahrzeug nach der Rückkehr zu schmutzig ist, oder wenn es Schäden an den Sitzen, der Sitzpolsterung oder den Teppichen gibt, bezahlt der Pächter die Tiefreinigung. Diese Zahlungssumme wird von dem Zustand des Fahrzeugs im Moment der Rückkehr abhängen.
Wenn das Fahrzeug mit Verspätung zurückgegeben wird, wird der Kunde noch für das Fahrzeug verantwortlich sein, bis ein Mitarbeiter das Fahrzeug geprüft und zurückgenommen hat. Jeder Schaden, der im Mietvertrag und im Diagramm nicht geregelt ist, wird als neuer Schaden betrachtet. In diesem Fall wird der Fahrer/Pächter für solchen Schaden verantwortlich. Die Mehrheit von den Schäden kann durch eine Sichtkontrolle der Karosserie, Fahrzeugtechnik und Zubehörprodukte bestimmt werden.
12. Das Diagramm des Fahrzeugzustands: Dieses Diagramm zeigt den Zustand des Autos zum Startdatum des Mietvertrages. Jeder vorhandene Schaden am Mietfahrzeug wird auf dem Diagramm registriert, bevor die Mietperiode beginnt. Schäden werden in einem Kodiersystem registriert (dieses System wird mit den Buchstaben benutzt). Eine Erklärung zu diesem Kodiersystem wird in dem Mietvertrag gegeben.
Das in dem Mietvertrag zur Verfügung gestellte Diagramm ist eine wahre Darstellung des Fahrzeugzustands am Startdatum des Pachtbetrags. Der Fahrer/Pächter prüft nach, akzeptiert und bestätigt das mit seiner Unterschrift, bevor die Mietperiode beginnt. Nachdem das Mietvertrag unterschrieben ist darf auf dem Diagramm nichts hinzugefügt oder gelöscht werden.
Der Fahrer/Pächter hat das Recht auf Unterschreibung des Mietvertrages zu verzichten, falls das Diagramm nicht komplett ausgefüllt ist. Der Fahrer/Pächter hat das Recht auf Unterschreibung des Mietvertrags zu verzichten, wenn es mit dem Mietfahrzeug gefährlich zu fahren sein kann.
Der Kunde schließt den Vertrag freiwillig und mit vollen Kenntnissen seiner Effekten. Mit seiner Unterschrift stimmt der Kunde zu alle Zahlungen zu bezahlen und übernimmt völlig die Verantwortung für das Mietfahrzeug und seine Ausrüstung bis die Vollziehung der Mietperiode entsprechend dem Mietvertrag.
13. Vertragsauflösung/Verweigerung vom Vertragsabschluss: der Vermieter hat das Recht sich zu weigern den Mietvertrag zu schließen oder zu kündigen das Mietfahrzeug zurückzukehren.
- Wenn es bewiesen wird, dass der Fahrer\Pächter unter dem Einfluss von Alkohol, Rauschgiften oder irgendwelchen anderen Substanzen war
- Wenn der Fahrer\Pächter das vermietete Fahrzeug auf der ungepflasterten Straße / Straße ohne Asphalt\auf dem Gelände benützt, die zu seinem Zweck ungeeignet sein kann
- Wenn der Fahrer\Pächter mit den allgemeinen Fristen und anderen Bedingungen des Mietvertrages, die für jeden Kunden anwendbar sind, nicht übereinstimmt
- Wenn der Fahrer\Pächter das vermietete Fahrzeug unsachgemäß oder zu einem ungesetzlichen Zweck verwendet
- Wenn der Fahrer\Pächter absichtlich dem vermieteten Fahrzeug und Dritten schadet
- Wenn der Fahrer\Pächter als ungeeignet das vermietete Fahrzeug zu steuern anerkannt ist, und eine Bedrohung für die Öffentlichkeit, für sich oder dem Dritten darstellen kann.
14. In Unfallsituation mit einem anderen Fahrzeug:
Im Falle eines Unfalls mit einem anderen Fahrzeug in der öffentlichen Straße, sogar wenn der autorisierte Fahrer des vermieteten Fahrzeuges im Unfall schuldig ist, wird der Pächter durch unser Versicherungsschema „Zero excess liability“ völlig bedeckt, so lange dem richtigen Verfahren, wie unten geschrieben ist, gefolgt wird
Am Unfall beteiligte Fahrzeuge müssen vom Platz des Unfalls nicht entfernt werden, bis der Unfallbericht entweder von der Polizei oder vom aufgewarteten Kfz-Versicherung vollendet wird.
Unsere Versicherungspolitik stellt fest, dass Sie erforderlich sind, den Unfall unabhängig vom Betrag des Schadens anzuzeigen. Unfälle, wo die Schäden an den Fahrzeugen bedeutend oder nicht sind, müssen immer bei der Polizei und Kfz-Versicherungsgesellschaft sofort angezeigt werden und kurze Auskunft geben, wo das Ereignis stattgefunden hat. Kontaktinformationen werden im Anhang zum Mietvertrag gegeben.
Im Falle eines Unfalls, wo es Sachschaden gibt oder Schaden zu dem Dritten zugefügt sind, oder wenn jemand verletzt wird, wird der Polizeibericht gefordert. Auch wenn der Polizeibericht für den Autounfall vollendet wird, müssen Sie auch die Versicherungsgesellschaft benachrichtigen.
Polizisten sind nicht verantwortlich, den Unfall bei der Versicherungsgesellschaft melden, deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie das melden. Verletzungsansprüche haben eine besondere Weise sehr schnell zu eskalieren, auch wenn sie gering an der Szene erschienen sind.
Die volle Versicherung soll Sie vor der Finanzlast im Falle eines Unfalls und Ansprüchen der Dritten schützen. Wenn die Richtlinien und die Voraussetzungen nach dem Gesetz des Landes nicht eingehalten werden kann bedeuten, dass volle Versicherung für Sie nicht anwendbar wird.
Falls Sie den Unfall bei der Polizei und Kfz-Versicherungsgesellschaft sofort nicht anzeigen und somit die Voraussetzungen nach dem Gesetz des Landes nicht erfüllen, wird die Versicherung ungültig sein, und der Pächter wird die Verantwortung
für den Marktwert des Fahrzeugs und der Drittansprüche tragen.
15. Akzessorische Haftung: das wird nur angewandt, wenn der Fahrer/Pächter die allgemeinen Bedienungen des Mietvertrages nicht erfüllt.
- Ohne einen schriftlichen Polizei- oder Versicherungsunfallbericht (im Falle eines Unfalls mit einem anderen Fahrzeug), der den Schaden vom vermieteten Fahrzeug beschreibt, gibt es kein Versicherungsschutz zur Verfügung. In diesem Fall wird der Fahrer/Pächter mit einer Zusatzhaftung bis zu €700 Euro verantwortlich
- Wenn das vermietete Fahrzeug auf einer nicht öffentlichen Straße beschädigt wird oder durch die Nachlässigkeit des Fahrers beschädigt wird, wird der Fahrer/Pächter mit einer Zusatzhaftung bis zu €500 Euro verantwortlich
- Wegen Schäden des vermieteten Fahrzeugs während der Fahrt auf der ungepflasterten Straße/ Straße ohne Asphalt\auf dem Gelände der Fahrer/Pächter ist mit einer Zusatzhaftung bis zu €500 Euro verantwortlich
- Jeder Schaden oder Diebstahl des vermieteten Fahrzeugs müssen sofort unserer Gesellschaft berichtet werden. Unser Personal wird das Fahrzeug untersuchen müssen, bevor der Fahrzeug bewegt wird. Falls diese Forderung nicht erfüllt wird, wird die Versicherung ungültig und der Fahrer/Pächter wird mit einer Zusatzhaftung bis zu €500 Euro verantwortlich
- Im Falle, dass das Fahrzeug mit dem Schaden, der auf dem Diagramm des Fahrzeugzustands fehlt vermietet wird, wird der Fahrer/Pächter mit einer Zusatzhaftung bis zu €500 Euro verantwortlich
- Eine Kreditkarte oder eine Debitkarte müssen als eine Garantie bei der Lieferung präsentiert werden. Kein Geld wird blockiert, außer wenn der Mieter das Fahrzeug vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt. In solchem Fall wird der richtige Betrag auf seiner Karte blockiert, um die Schäden des Fahrzeugs zu bedecken.
- Jeder Schaden, der auf dem Diagramm des Fahrzeugzustands nicht steht, wird als neuer Schaden betrachtet, und der Fahrer/Pächter wird dafür verantwortlich gehalten. Der größte Teil des Fahrzeugschadens kann durch eine Sehkontrolle der Karosserie, der Werkzeuge und des Zubehörs des Fahrzeugs bestimmt werden.
16. Unabhängige Kfz-Versicherung: Der Verleiher wird nicht versuchen Kunden einzuschüchtern und zum Kauf der Extraversicherung zu zwingen, weil wir auf verborgene Zahlungen nicht rechnen.
17. Beschränkungen der Versicherung: Kein Versicherungsschutz wird zur Verfügung gestellt
- Wenn das Fahrzeug auf dem Territorium des besetzten Nordgebiets von der Insel gesteuert wird
- Wenn das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Rauschgiften oder irgendwelchen anderen Substanzen gesteuert wird
- Wenn das Fahrzeug ungepflasterte Straße/Straße ohne Asphalt/auf dem Gelände vorangetrieben wird, was zu seinem Zweck ungeeignet sein kann
- Wenn man absichtlich versucht, das Fahrzeug zu beschädigen
- Wenn der Fahrer verzichtet die Verkehrsregeln zu beachten
- Verlust oder Schaden des Fahrzeugschlüssels. In diesem Fall muss der Kunde etwa €250 Euro Strafgeld zahlen, die Schlüsselkosten begleichen, dazu kommen noch damit verbundene Transportkosten. Fahrzeugschlüssel sind Chip codiert, deswegen ist der Ersatz teuer.
- Das unerlaubte Fahren (Fahrer, die nicht auf dem Mietvertrag festgesetzt sind)
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